Doktoratsstudium Rechtswissenschaften (Dr. iur.)
Im Zuge der Bologna-Reform ist als dritte Stufe einer juristischen Ausbildung (nach dem Bachelor- und dem Masterabschluss) an immer mehr Universitäten ein sogenanntes Doktoratsstudium mit dem Abschluss eines Dr. iur. vorgesehen. Das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften der UFL bietet eine attraktive Alternative zu den Studienprogrammen staatlicher Universitäten, die nebst der Abfassung einer Dissertation den Besuch zahlreicher Lehrveranstaltungen verlangen. Die UFL führt für ihre Doktorandinnen und Doktoranden jeweils an zwei Tagen (Fr und Sa) im Monat Lehrveranstaltungen mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten des entsprechenden Fachgebiets durch. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass die Studierenden sorgfältig mit der Methode der rechtswissenschaftlichen Forschung vertraut gemacht werden. Die UFL kommt durch die blockweise angebotenen Veranstaltungen insbesondere den Bedürfnissen solcher Interessentinnen und Interessenten entgegen, die das Doktoratsstudium berufsbegleitend absolvieren wollen.
Im Doktoratsstudium Rechtswissenschaften erlangen die Studierenden die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen. Die vertiefte Auseinandersetzung mit den relevanten Themenbereichen, das Herausarbeiten und Beantworten der massgebenden Fragen und die Veröffentlichung der gewonnenen Forschungsergebnisse schaffen einen Mehrwert, insbesondere für die Rechtsetzung und Rechtsanwendung als auch für die Wirtschaft.