Abschluss
Leistungsnachweis
Der Leistungsnachweis erfolgt durch die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, durch die Dissertation, welche von mindestens zwei Fachgutachtern beurteilt wird, sowie durch eine mündliche Promotionsprüfung, in welcher die Doktoranden ihre wissenschaftliche Befähigung und ihre gründliche Vertrautheit mit dem jeweiligen Fach nachweisen.
Studienabschluss/Promotion
Die Studierenden erlangen nach Erbringung des erforderlichen Leistungsausweises den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Rechtswissenschaften (Dr. iur.).