Executive Master Internationales Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit (LL.M.)
Fragen des Internationalen Zivilprozessrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit erlangen angesichts der stetig enger werdenden internationalen Wirtschaftsbeziehungen immer grössere Bedeutung. Das Zusammenwachsen grenzüberschreitender Märkte und darauf aufbauend eine Vielzahl grenzüberschreitend wirkender Geschäftsbeziehungen verlangen zunehmend nach spezialisierter Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für die im Streitfall notwendig werdende Rechtsverfolgung über die nationalen Grenzen der Gerichte eines einzelnen Staates hinaus. Der Bereich des Internationalen Zivilprozessrechts gehört infolge laufender Verfeinerung und Anpassung der rechtlichen Grundlagen insbesondere europarechtlicher Herkunft zu den dynamischsten Rechtsgebieten.
Im Bereich des Internationalen Zivilprozessrechts treten besonders folgende Fragenkreise konkret hervor:
- Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten; Möglichkeiten und Grenzen des «Forum Shopping»
- Umfang und Grenzen des «Lex Fori Prinzips» für das anwendbare Verfahrensrecht
- Internationale Rechtshängigkeit, Probleme des «Forum Running»
- Internationale Zustellung und Internationale Beweisaufnahme (Internationale Rechtshilfe)
- Internationale Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen
- Möglichkeiten und Grenzen des Einstweiligen Rechtsschutzes in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten
Ergänzt wird dieser Befund der wachsenden Bedeutung des Internationalen Zivilprozessrechts durch die immer grösser werdende Bedeutung der (internationalen) Schiedsgerichtsbarkeit, die das staatliche Gerichtsverfahren für bestimmte Arten von Geschäftsbeziehungen aus verschiedenen Gründen (vor allem Diskretion, Schnelligkeit des Verfahrens und besondere Sachkunde der Schiedsrichter) bereits überflügelt hat.
Beide dargestellten Bereiche – Internationales Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit – nehmen in der universitären Ausbildung in der Regel keinen zentralen Platz ein. Sie werden an den meisten Universitäten nur am Rande im Zuge der allgemeinen zivilprozessualen Ausbildung gelehrt. Daher ist es nicht überraschend, dass in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis sowohl bei Berufsanfängern als auch bei schon etablierten Praktikern erhebliche Defizite in diesen Bereichen festzustellen sind. Diese sind auch dadurch bedingt, dass in den genannten Gebieten teilweise eine besondere Unübersichtlichkeit der rechtlichen Grundlagen anzutreffen ist, insbesondere durch das Nebeneinander nationaler und internationaler bzw. supranationaler Rechtsquellen, aber auch durch die teilweise erschwerte Zugänglichkeit der einschlägigen Rechtsgrundlagen bzw. der dazu existierenden Spruchpraxis.
Studienziel
Aufbauend auf einem konzentrierten Vergleich der deutschsprachigen Verfahrensordnungen (D, Ö, CH und Liechtenstein) und einer Einführung in das englische und das angloamerikanische Prozesssystem soll den Teilnehmern eine systematische, aber gleichzeitig vertiefte Ausbildung in den oben angeführten Bereichen des Internationalen Zivilprozessrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit geboten werden.