Aussenaufnahmen 2017 UFL

Der Stiftungsrat der UFL

Der Stiftungsrat hat die Oberleitung und Oberaufsicht der Universität inne. Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Stiftungsrats sind im Universitätsstatut § 18 geregelt.

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Universität und besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Der Stiftungsrat konstituiert und ergänzt sich selbst und wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre zuzüglich der bis zur nächsten turnusmässigen Stiftungsratssitzung dauernden Zeit. Wiederwahl ist möglich. Der Stiftungsrat ist verpflichtet, nach Inkrafttreten dieser Statuten mittels Beschlusses dafür zu sorgen, dass im Sinne eines rotierenden Amtszeitsystems pro Kalenderjahr die Amtszeit von maximal einem Stiftungsrat abläuft.

Präsident des Stiftungsrats

Prof. Dr. med. Lorenz Risch

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