Doktoratsstudium Rechtswissenschaften Das berufsbegleitende Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) dient der Vertiefung der juristischen Kenntnisse der Studierenden, der kritischen Reflexion ihrer Tätigkeit als Forschende sowie der Abfassung einer Dissertation. Das Ziel des Doktorats- studiums «Dr. iur.» besteht darin, dass die Studierenden die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen erlangen. Diese Fähigkeit dokumentieren sie mit dem Verfassen ihrer Doktorarbeit (einer Monographie), in der sie sich intensiv mit einem Thema beschäftigen. Die vertiefte Auseinandersetzung mit den relevanten Aspekten des Dissertationsthemas, das Herausarbeiten und Beant- worten der massgebenden Fragen und die Veröffentlichung der gewonnenen Forschungs- ergebnisse schaffen einen Mehrwert, insbesondere für die mit der Rechtsetzung und Rechtsanwendung beschäftigten Institutionen, aber auch für die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft.