Institut für Liechtensteinisches Recht und Rechtstheorie

Das Institut verfolgt das Ziel, von einer abgesicherten wissenschaftstheoretischen Grundlage aus sowie unter besonderer Berücksichtigung rechtshistorischer und rechtsvergleichender Erkenntnisse zu aktuellen Rechtsproblemen Stellung zu nehmen, die das Fürstentum Liech­tenstein betreffen oder zumindest mitbetreffen.

Das Institut bekennt sich zu ei­ner anwendungsbezogenen Jurisprudenz. Das schließt die Rechtsphilosophie und die Rechtstheorie keineswegs als Forschungs­gebiete aus, ganz im Gegenteil. Diese beiden rechtswissenschaftlichen Disziplinen lassen sich durchaus auch anwendungsbezogen betreiben, und zwar dadurch, dass man deren begrün­dungstheoretische Funktion stets im Blick behält: Rechtsphilosophie und Rechtstheorie le­gen die Voraussetzungen fest, unter denen normative Aussagen mit dem Anspruch auftreten können, rechtliche Aussagen, also wissenschaftliche Erkenntnisse über den Inhalt des Rechts zu sein.

Die begründungstheoretische Funktion von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie sei hier auch deshalb hervorgehoben, weil sie in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre meist nur stiefmütterlich behandelt wird; dies offenbar nicht zuletzt deshalb, weil sie auch in der Professorenschaft mehr und mehr in Vergessenheit gerät.

Forschungsschwerpunkte

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Forschungsschwerpunkte :

I. Die theoretischen Grundlagen einer inhaltlichen Gesetzgebungswissenschaft

II. Kritische Überprüfung von Rechtsbegriffen des positiven Rechts

III. Rechtsvergleichende Untersuchungen zu verfassungs- und staatstheoretischen Fragestellungen, die auch das Verhältnis des nationalen Rechts zum Europarecht und zum internationalen Recht miteinbeziehen

IV. Aktuelle Rechtsprobleme der Gesetzgebung im Fürstentum Liechtenstein

Institut für Liechtensteinisches Recht und Rechtstheorie

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