Die Studienorganisation an der UFL
Studienjahr
Wintersemester
01. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar
Sommersemester
01. März bis 30. September
Organisation
Präsenzzeiten an der UFL
Lehrveranstaltungen der UFL können in Präsenz an der UFL oder online durchgeführt werden.
Bis auf wenige Module, in denen auch donnerstags unterrichtet wird, finden die Lehrveranstaltungen in Blockform jeweils freitags und samstags statt. Wir legen grossen Wert auf eine regelmässige Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen. Für einen erfolgreichen Studienabschluss ist der Besuch von mindestens 80 % der Lehrveranstaltungen vorgeschrieben.
Beurlaubung
Auf Antrag können sich Studierende für höchstens 2 Semester beurlauben lassen:
- Schwangerschaft (Nachweis: Fachärztliche Bestätigung)
- Pflege eigener Kinder (Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes)
- Schwere Erkrankung (Nachweis: Fachärztliche Bestätigung)
- notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen (Nachweis: Fachärztliche Bestätigung)
Der Antrag muss vor Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung beantragt wird, eingebracht werden und hat die oben angeführten Nachweise zu enthalten.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung von schriftlichen Arbeiten (z.B. Dissertationen) ist während dieser Zeit unzulässig.
Studierendenausweis/Neuausstellung des Studierendenausweises
Zu Studienbeginn erhalten die Studierenden einen Studierendenausweis.
Den Verlust des Studierendenausweises bitten wir der Studienabteilung der UFL an studium@ufl.li zu melden. Der Studierendenausweis wird gegen eine Gebühr von CHF 20.– neu ausgestellt.
Anforderungen an die BetreuerInnen der Dissertationen
Die Betreuung der Dissertationen erfolgt durch die habilitierten Dozierenden der UFL. Die Betreuung durch habilitierte Dozierende anderer Universitäten oder Hochschulen ist mit Zustimmung des Dekans möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Dekan die Betreuung auch durch eine nicht habilitierte Person mit besonderen Sachkenntnissen des bearbeiteten Themas zulassen, sofern sie über ein Doktorat verfügt. In diesem Fall muss der/die ZweitgutachterIn zwingend habilitiert sein.
Anwesenheitspflicht
Die Ausgestaltung der Studiengänge trägt der Tatsache Rechnung, dass diese die Studierenden berufsbegleitend absolvieren. Es sind deshalb an Wochenenden geblockte Präsenzen vor Ort vorgesehen. Teile der Lehrveranstaltungen können auch in Form von Online-Lehrveranstaltungen abgehalten werden. Für alle Lehrveranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht. Um ein Studium erfolgreich abschliessen zu können ist eine Gesamtanwesenheit von 80 % nachzuweisen, wobei grundsätzlich eine Mindestanwesenheit von 80 % pro Lehrveranstaltungsblock erreicht werden muss.