Studienjahr
Wintersemester
01. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar
Sommersemester
01. März bis 30. September
Termine und Fristen
Studienjahr 2020/21
Allgemeine Zulassungsfrist
- 01.07.–30.09.2020
Nachfrist Zulassung
- 01.10.–30.11.2020
Lehrveranstaltungsfreie Zeiten
- 23.12.2019–07.01.2020
- 06. –19.04.2020
- 13.07.–04.10.2020
- 21.12.2020–03.01.2021
Organisation
Präsenzzeiten an der UFL
Bis auf wenige Module, in denen auch donnerstags unterrichtet wird, finden die Lehrveranstaltungen in Blockform jeweils freitags und samstags an der UFL statt. Wir legen grossen Wert auf eine regelmässige Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen. Für einen erfolgreichen Studienabschluss ist der Besuch von mindestens 80 Prozent der Lehrveranstaltungen vorgeschrieben.
Beurlaubung
Auf Antrag können sich Studierende für höchstens 2 Semester beurlauben lassen:
- Schwangerschaft (Nachweis: Fachärztliche Bestätigung)
- Pflege eigener Kinder (Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes)
- Schwere Erkrankung (Nachweis: Fachärztliche Bestätigung)
- notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen (Nachweis: Fachärztliche Bestätigung)
Der Antrag muss vor Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung beantragt wird, eingebracht werden und hat die oben angeführten Nachweise zu enthalten.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung von schriftlichen Arbeiten (z.B. Dissertationen) ist während dieser Zeit unzulässig.
Studierendenausweis/Neuausstellung des Studierendenausweises
Zu Studienbeginn erhalten die Studierenden einen Studierendenausweis.
Den Verlust des Studierendenausweises bitten wir, dem Sekretariat der UFL an info@ufl.li zu melden. Der Studierendenausweis wird gegen eine Gebühr von CHF 20.- neu ausgestellt.