Auswahlverfahren
Von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wird zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung eine Auswahlkommission bestellt. Die Kommission besteht aus mindestens zwei Mitgliedern aus dem Kreis der Dozierenden, der Studiengangsleitung und einer Vertretung des Rektorats.
Die Auswahlkommission gibt zu jedem Bewerber/jeder Bewerberin eine Empfehlung bezüglich Aufnahme oder Ablehnung ab. Dabei berücksichtigt sie, dass im Rahmen des Studiums die Rechtsordnungen von Liechtenstein, Österreich, Deutschland und der Schweiz behandelt werden und deshalb die Studierenden und Dozierenden davon profitieren, wenn aus all diesen Staaten Studierende am Studiengang teilnehmen.