Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der UFL
Auswahlverfahren
Die Auswahlentscheidung trifft eine vom Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bestellte Auswahlkommission. Sie besteht aus mindestens zwei Dozierenden, der Studiengangsleitung und dem Dekan der Fakultät.
Die Auswahlkommission kann Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch vor Ort einladen.
Das Auswahlgespräch dient dazu, die Erwartungen und Zielstrebigkeit hinsichtlich des Abschlusses des Doktoratsstudiengangs der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu erfassen sowie eine gründliche Einschätzung von deren bzw. dessen Fähigkeit und Motivation zu ermöglichen. Hierfür soll die Bewerberin oder der Bewerber eine maximal 10-minütige Vorstellung ihres bzw. seines bisherigen Werdegangs einschliesslich ihrer bzw. seiner beruflichen Erfahrung und allfälliger wissenschaftlichen Arbeiten und Ergebnisse präsentieren. Weiter soll die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Vorschlag für ein Forschungsvorhaben im Rahmen ihres bzw. seines Doktoratsstudiums präsentieren. Im dritten Teil des Auswahlgesprächs werden Fragen zur Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers gestellt.
Den Entscheid über die Auswahl treffen die Universitätsleitung und der Dekan aufgrund der Empfehlungen der Auswahlkommission.