«Start in die rechtswissenschaftliche Promotion»
eine Serie von Prof. em. Dr. Diethelm Klippel
Teil 1: Gute Gründe für die Promotion
Die Gründe dafür, eine rechtswissenschaftliche Promotion in Angriff zu nehmen, sind vielfältig. Sie reichen vom Wunsch nach einer Hochschulkarriere bis zum Aufschieben der Entscheidung über den Eintritt in den Beruf. Bei Studierenden der UFL sind allerdings andere Motive entscheidend. Häufig geht es um die Verbesserung der beruflichen Chancen oder des beruflichen Renommees. Der Doktortitel zeigt, dass man über längere Zeit hinweg „ein dickes Brett gebohrt“, also sich mit einem rechtswissenschaftlichen Problem vertieft beschäftigt hat. Das bedeutet, dass man eine Menge Material – Literatur und Rechtsprechung – recherchiert, strukturiert und in einem längeren Text, der Dissertation, verarbeitet hat, dass man eigene Argumente entwickelt und eigene Meinungen begründet hat. Kurzum: Der Doktortitel zeigt einen Kompetenzgewinn an. Er zahlt sich in der Regel im Beruf auch finanziell aus. Damit verbunden ist auf jeden Fall ein höheres Sozialprestige.
Aber es gibt weitere Gründe, die motivieren können. So etwa kann ein alter Wunsch erfüllt werden, weil man nach dem Studium wegen finanzieller oder familiärer Hindernisse nicht promovieren wollte oder konnte. Oder es reizt nach Jahren der erfolgreichen Berufstätigkeit die Bewältigung einer neuen intellektuellen Herausforderung.
Lesen Sie mehr über das eigentliche Ziel der Dissertation im 2. Teil der Reihe «Start in die rechtswissenschaftliche Promotion».
https://www.ufl.li/universitaet/news/expertenwissen/start-in-die-promotion/
Das Modell der UFL
Das Studien- und Betreuungsmodell der UFL ist auf die Bedürfnisse berufstätiger Juristen und Juristinnen ausgerichtet. Es bietet zahlreiche Hilfestellungen, um den Einstieg und die Arbeit an der Dissertation zu erleichtern: unter anderem bei der Formulierung des Arbeitsthemas. Aber auch das Curriculum gibt weitere Hilfestellungen. So werden in mehreren Lehrveranstaltungen „Techniken und Formalien des rechtswissenschaftlichen Arbeitens“ behandelt. Regelmässig stellen die Studierenden einzelne Kapitel oder Abschnitte in Doktorierendenseminaren zur Diskussion. Die Studierenden erhalten früh einen Betreuer. Die Doktoranden und Doktorandinnen werden an der UFL nicht alleingelassen!
https://www.ufl.li/studium/doktoratsstudium-rechtswissenschaften-dr-iur
Prof. em. Dr. Diethelm Klippel (Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der UFL)
Professor an den Universitäten Bielefeld und Gießen und emeritierter Professor an der Universität Bayreuth. Dort hatte er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte inne. Er war Mitglied des Leitungsgremiums des Gießener Graduiertenkollegs „Mittelalterliche und neuzeitliche Staatlichkeit“ und Sprecher des Bayreuther Graduiertenkollegs „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“. Unter seiner Betreuung wurden bisher etwa 70 Studierende promoviert. Sein Buch „Die rechtswissenschaftliche Dissertation. Eine Anleitung“ (Kohlhammer-Verlag,2020) beruht auf den gemachten Erfahrungen.