Sondervergütungen in Form von Bonus- oder Gratifikationszahlungen sind in der liechtensteinischen Unternehmenspraxis weit verbreitet. Während aufrechtem Arbeitsverhältnis sind sie ein probates Mittel zur Anerkennung bisheriger Leistungen oder spornen Mitarbeiter zu künftigem Engagement an.
Gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen münden „Prämienklauseln“ jedoch häufig in langwierigen Verfahren, die das Unternehmen – unabhängig von ihrem Ausgang – schnell tausende von Franken kosten können. Nicht selten sind solche Rechtsstreitigkeiten Unklarheiten bei der Formulierung, Fehlern bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme oder problembehafteten betrieblichen Übungen geschuldet. Sie wären also vermeidbar…
Die vorliegende Seminarveranstaltung richtet sich an Personalverantwortliche mit oder ohne juristischen Background, HR-Mitarbeiter, Rechtsanwälte und interessierte Praktiker gleichermaßen. Die Teilnehmer sollen unter anderem dazu in die Lage versetzt werden, potentielle „Fallstricke“ in Prämiensystemen zu erkennen, lernen den Umgang mit Sondervergütungen in gekündigten Arbeitsverhältnissen und werden mit Massnahmen zur präventiven Streitvermeidung vertraut gemacht. Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und zahlreiche Musterfälle garantieren grösstmöglichen Praxisbezug.
Dr. iur. Christian Geisselmann ist als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht und der Verfahrensführung bei LNR Lorenz Nesensohn Rabanser, Rechtsanwälte in Vaduz tätig. Dort berät und vertritt er seit Jahren liechtensteinische Unternehmen in arbeits- und unternehmensrechtlichen Causen.