«Start in die rechtswissenschaftliche Promotion»

Prof. Diethelm Klippel

Drei Fragen sind zu Beginn einer Promotion zu beantworten:
Warum will ich promovieren? Welches Thema will ich in meiner Dissertation bearbeiten? Habe ich genügend Zeit, um eine Dissertation zu schreiben?

Teil 1: Gute Gründe für die Promotion

Die Gründe dafür, eine rechtswissenschaftliche Promotion in Angriff zu nehmen, sind vielfältig. Sie reichen vom Wunsch nach einer Hochschulkarriere bis zum Aufschieben der Entscheidung über den Eintritt in den Beruf. Bei Studierenden der UFL sind allerdings andere Motive entscheidend. Häufig geht es um die Verbesserung der beruflichen Chancen oder des beruflichen Renommees. Der Doktortitel zeigt, dass man über längere Zeit hinweg „ein dickes Brett gebohrt“, also sich mit einem rechtswissenschaftlichen Problem vertieft beschäftigt hat. Das bedeutet, dass man eine Menge Material – Literatur und Rechtsprechung – recherchiert, strukturiert und in einem längeren Text, der Dissertation, verarbeitet hat, dass man eigene Argumente entwickelt und eigene Meinungen begründet hat. Kurzum: Der Doktortitel zeigt einen Kompetenzgewinn an. Er zahlt sich in der Regel im Beruf auch finanziell aus. Damit verbunden ist auf jeden Fall ein höheres Sozialprestige.

Aber es gibt weitere Gründe, die motivieren können. So etwa kann ein alter Wunsch erfüllt werden, weil man nach dem Studium wegen finanzieller oder familiärer Hindernisse nicht promovieren wollte oder konnte. Oder es reizt nach Jahren der erfolgreichen Berufstätigkeit die Bewältigung einer neuen intellektuellen Herausforderung.

Teil 2: Das eigentliche Ziel der Dissertation

Von den Gründen, ein Promotionsstudium aufzunehmen, ist das eigentliche Ziel der Dissertation zu unterscheiden. Welche Leistung ist mit ihr zu erbringen? Dazu heißt es in den Promotionsordnungen der Juristischen Fakultäten wörtlich oder sinngemäß, es müsse eine selbstständige und vertiefte (rechts-)wissenschaftliche Leistung, ein Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Forschung erbracht werden. Das wirft zwei Fragen auf: Was ist Rechtswissenschaft? Und wann liegt ein selbstständiger und vertiefter Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Forschung vor?

Über die Charakteristika von Wissenschaft generell und von Rechtswissenschaft speziell kann man lange nachdenken. Hier mag die Feststellung genügen, dass die Rechtswissenschaft zu den Geistes- und Sozialwissenschaften gehört. Soweit sie das geltende Recht betrifft, ist sie eine angewandte Wissenschaft, weil sie sich auf rechtliche Normen, u.a. auf Gesetze, und auf die Rechtsprechung bezieht. Zudem will sie nicht zuletzt Problemlösungen für die Praxis liefern. Daneben ist die Rechtswissenschaft aber ebenfalls eine Grundlagenwissenschaft, vor allem, weil sie auch sog. Grundlagenfächer umfasst, so z.B. Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Kriminologie.

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