Organisation

 

Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne der Art. 552 ff. des Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR) mit Sitz in Triesen.

Entsprechend muss im Universitätsstatut sowohl das PGR als auch das liechtensteinische Hochschulgesetz (HSG) abgebildet werden.

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Universität. Er beschliesst über Angelegenheiten der Universität, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, und überwacht die Tätigkeit des Universitätsrates und der Universitätsleitung.

Die Universitätsleitung ist das operative Leitungsorgan der Universität für den gesamtuniversitären Bereich. Sie besteht aus der Rektorin und dem Prorektor.

Der Senat ist ein unabhängiges Gremium. Er ist das direkte Beratungsorgan der Universitätsleitung zu inneruniversitären und organisatorischen Fragen. Er befasst sich u.a. mit der akademischen Entwicklung der Universität und kann zuhanden des Stiftungsrates zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen.

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