«Gratifikation, Bonus und Sondervergütung – Streitvorbeugende Ausgestaltung für die Unternehmenspraxis»
Facts
Datum | 24. März 2023 | |
Dauer & Zeit | 1 Tag | | 09:00-15:30 Uhr inklusive Mittagspause |
Ort | Spoerry, Triesen | |
Leitung | Dr. Christian Geisselmann |
Sondervergütungen in Form von Bonus- oder Gratifikationszahlungen sind in der liechtensteinischen Unternehmenspraxis weit verbreitet. Während aufrechtem Arbeitsverhältnis sind sie ein probates Mittel zur Anerkennung bisheriger Leistungen und spornen Mitarbeiter zu künftigem Engagement an.
Gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen münden die sogenannten „Bonusklauseln“ jedoch häufig in langwierigen Verfahren, die das Unternehmen – unabhängig von ihrem Ausgang – schnell tausende von Franken kosten können. Nicht selten sind solche Rechtsstreitigkeiten Unklarheiten bei der Formulierung, Fehlern bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme oder problembehafteten betrieblichen Übungen geschuldet. Sie wären also vermeidbar …
Inhalt des Kurses
- Grundlagen und Begriffe
- Gratifikation, Bonus und Sondervergütung – was ist das?
- Gesetzliche Grundlagen
- Grundformen von Sondervergütungen
- Rechtliche Bedeutung von Differenzierungen
- Beweislastverteilung im Streitfall
- Grundpfeiler „arbeitgebergünstiger“ Bonussysteme
- Auslegung schriftlicher Bonusklauseln
- Auslegung von Bonusklauseln durch das Bundesgericht
- Case Studies
- Formulierungshilfen
- Beachtenswertes bei Vertragsänderungen
- Stillschweigende Anspruchsbegründung infolge wiederholter Ausrichtung
- Rechtssicherheit durch Freiwilligkeitsvorbehalte?
- Case Studies
- Stillschweigendes Erlöschen von Auszahlungsansprüchen
- Zulässige Höhe von Gratifikationen
- Akzessorietätskriterium bei niedrigen, mittleren und (sehr) hohen Einkommen
- Gefahren zu hoher Gratifikationszahlungen
- Zulässigkeit von Bedingungen
- Zulässigkeitsschranken der Bedingung des aufrechten Arbeitsverhältnisses
- Dienstaltersgeschenke
- Rückzahlungsklauseln bei Sondervergütungen
- Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes in Gratifikationssystemen
- Anwendungsvoraussetzungen
- Rechtfertigungsgründe für Ungleichbehandlungen
- Kürzung von Gratifikationen im gekündigten Arbeitsverhältnis/bei Freistellung
- Beweislastverteilung für Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern
- Anteilsmässige Ausrichtung bei vorzeitigem Ausscheiden
Zielgruppe
Dieses Fortbildungsseminar richtet sich an Personalverantwortliche mit oder ohne juristischen Background, HR-Mitarbeiter, Rechtsanwälte und interessierte Praktiker. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, potentielle „Fallstricke“ in Prämiensystemen zu erkennen, sie lernen den Umgang mit Sondervergütungen in gekündigten Arbeitsverhältnissen und werden mit konkreten Massnahmen zur präventiven Streitvermeidung vertraut gemacht. Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und zahlreiche Case Studies garantieren dabei größtmöglichen Praxisbezug.
Seminarleitung
Dr. iur. Christian Geisselmann ist als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht und der Verfahrensführung bei LNR Lorenz Nesensohn Rabanser Rechtsanwälte in Vaduz tätig. Dort berät und vertritt er seit Jahren liechtensteinische Unternehmen in arbeits- und unternehmensrechtlichen Causen.