«Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses»


Streitvorbeugender Umgang mit Kündigung, Entlassung & Co für die Unternehmenspraxis

Facts

Datumtba.
Dauer & Zeit 1 Tag  aufgeteilt in 2 Blöcke
OrtSpoerry, Triesen
LeitungDr. Christian Geisselmann

Gekündigte Arbeitnehmer verabschieden sich plötzlich über Wochen in den Krankenstand, werben Kunden und Mitarbeitende ab oder konfrontieren den ehemaligen Arbeitgeber nachträglich mit den unterschiedlichsten Ansprüchen…

– Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen sind häufig Gegenstand arbeitsrechtlicher Prozesse und können ein Unternehmen – unabhängig von ihrem Ausgang – schnell tausende von Franken kosten.

Nicht selten sind solche Verfahren auf fehlendes arbeitsrechtliches Wissen, betriebliche Fehler oder Unachtsamkeiten im Umgang mit Arbeitnehmern zurückzuführen. Sie wären also vermeidbar.

Inhalte des Kurses

Teil 1: Beendigungsgründe, ordentliche Kündigung & Aufhebungsvertrag

  1. Beendigungsgründe
  2. (Ordentliche) Kündigung
  3. Aufhebungsvertrag

Teil 2: Fristlose Kündigung, Rechtsfolgen der Beendigung & Konkurrenzverbote

  1. Fristlose Kündigung
  2. Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  3. Konkurrenzverbote

 

Zielgruppe

Dieses Fortbildungsseminar richtet sich an Personalverantwortliche mit oder ohne juristischen Background, HR-Mitarbeitende und interessierte Praktiker. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, mit Rechtsproblemen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen selbstständig umzugehen, erwerben zudem wertvolles Know-how zu verschiedenen Beendigungsarten und werden mit konkreten Massnahmen zur präventiven Streitvermeidung vertraut gemacht. Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und zahlreiche Case Studies garantieren dabei grösstmöglichen Praxisbezug.

Seminarleitung

Dr. iur. Christian Geisselmann ist als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht und der Verfahrensführung bei LNR Lorenz Nesensohn Rabanser Rechtsanwälte in Vaduz tätig. Dort berät und vertritt er seit Jahren liechtensteinische Unternehmen in arbeits- und unternehmensrechtlichen Causen.


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