Qualitätsmanagement an der UFL

Wissenswertes zum Studium

Die Doktoratsstudiengänge richten sich nach dem Gesetz vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG), der Verordnung vom 16. August 2011 über das Hochschulwesen (Hochschulverordnung; HSV) und dem Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich im Fürstentum Liechtenstein NQ.FL-HS. Beide Doktoratsstudiengänge orientieren sich an den Salzburger Prinzipien bzw. an den von der European University Association (EUA) 2010 veröffentlichten Salzburg-II-Empfehlungen bzw. deren Weiterentwicklungen.

Externe Qualitätssicherung

Akkreditierungen der Studiengänge sind per Gesetz in Liechtenstein nicht vorgesehen. Unabhängig der gesetzlichen Bestimmungen hat sich die UFL entschieden, ihre Studienangebote regelmässig einem externen Begutachtungsverfahren zu unterziehen.

Die Akkreditierungen sind Teil des qualitätssichernden Kreislaufs im Bereich Studium und Weiterbildung. Die Ergebnisse dieser Prüfprozessen fliessen in die kontinuierlichen Verbesserungsmassnahmen in Studium und Lehre ein.

Übersicht

StudiengangAgenturAkkreditiertAkkreditiert bis
Medizinische Wissenschaft
(Dr. scient.med.)
ACQUIN20. Dezember 201930. September 2025
Rechtswissenschaften
(Dr. iur.)
ACQUIN28. Juli 202030. September 2025

Student-Life-Cycle

Ausgehend von den Studierenden werden Massnahmen in Studium und Weiterbildung in sechs Kategorien umgesetzt: Information | Bewerbung | Aufnahmeverfahren und Zulassung | Studium | Prüfung | Alumni. Qualitätsentwicklung und -sicherung in Studium und Lehre werden an der UFL stets aus zwei Blickwinkeln betrachtet: aus jenem der Studierenden und jenem der Lehrenden und Gutachter:innen.

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