Qualitätsmanagement an der UFL
Wissenswertes zum Studium
Die Doktoratsstudiengänge richten sich nach dem Gesetz vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG), der Verordnung vom 16. August 2011 über das Hochschulwesen (Hochschulverordnung; HSV) und dem Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich im Fürstentum Liechtenstein NQ.FL-HS. Beide Doktoratsstudiengänge orientieren sich an den Salzburger Prinzipien bzw. an den von der European University Association (EUA) 2010 veröffentlichten Salzburg-II-Empfehlungen bzw. deren Weiterentwicklungen.
Externe Qualitätssicherung
Akkreditierungen der Studiengänge sind per Gesetz in Liechtenstein nicht vorgesehen. Unabhängig der gesetzlichen Bestimmungen hat sich die UFL entschieden, ihre Studienangebote regelmässig einem externen Begutachtungsverfahren zu unterziehen.
Die Akkreditierungen sind Teil des qualitätssichernden Kreislaufs im Bereich Studium und Weiterbildung. Die Ergebnisse dieser Prüfprozessen fliessen in die kontinuierlichen Verbesserungsmassnahmen in Studium und Lehre ein.
Übersicht
Studiengang | Agentur | Akkreditiert | Akkreditiert bis |
Medizinische Wissenschaft (Dr. scient.med.) | ACQUIN | 20. Dezember 2019 | 30. September 2025 |
Rechtswissenschaften (Dr. iur.) | ACQUIN | 28. Juli 2020 | 30. September 2025 |
Student-Life-Cycle
Ausgehend von den Studierenden werden Massnahmen in Studium und Weiterbildung in sechs Kategorien umgesetzt: Information | Bewerbung | Aufnahmeverfahren und Zulassung | Studium | Prüfung | Alumni. Qualitätsentwicklung und -sicherung in Studium und Lehre werden an der UFL stets aus zwei Blickwinkeln betrachtet: aus jenem der Studierenden und jenem der Lehrenden und Gutachter:innen.