Aussenaufnahmen 2017 UFL

Der Universitätsrat der UFL

Wissenswertes zum Universitätsrat

Der Universitätsrat berät den Stiftungsrat in allen Angelegenheiten der strategischen Ausrichtung der Universität. Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Universitätsrats sind im Universitätsstatut § 20 geregelt. Der Universitätsrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Die Mitglieder des Universitätsrates werden jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Der Universitätsrat konstituiert sich selbst und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden mit einfacher Stimmenmehrheit.

Zum Inhalt springen