Aussenaufnahmen 2017 UFL


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Podium Recht «KI-Governance: Welche Regeln brauchen wir für das Zusammenleben mit ChatGPT & Co.?»

Wann:
Donnerstag, 01. Juni 2023 18.30 bis 20.30 Uhr
Wo:
Online, Zoom   
Referent:Univ.-Prof. Dr. Malte Kramme
Ort: virtueller Hörsaal (Zoom Webinar) 
Kursgebühr: kostenlos
Anmeldung:

Onlineveranstaltung: via Zoom

Kurzprofil


Malte Kramme ist Professor am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck und stellv. Leiter dieses Instituts. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an den Universitäten Osnabrück und Lausanne. Nach Promotion und Referendariat in Hamburg war er knapp drei Jahre Rechtsanwalt im Berliner Büro von Linklaters LLP. Im Oktober 2013 wechselte er an die Universität Bayreuth. Im Dezember 2020 habilitierte er sich dort mit einer Arbeit auf dem Gebiet des Europäischen Zivilverfahrensrechts, die im Rahmen eines von ihm eingeworbenen Forschungsprojekts der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entstanden ist. Ihm wurde die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Europarecht verliehen. Vor seiner Berufung an die Universität Innsbruck war er u.a. Visiting Fellow des Max-Plack-Instituts Luxemburg und Gastprofessor an der Universität Verona. In seiner Forschung beschäftigen Prof. Kramme vor allem die Einflüsse der Digitalisierung auf das Privatrecht und auf das Zivilverfahrensrecht, die Wechselwirkungen von Recht und Nachhaltigkeit sowie das Europäische Privatrecht in seinen verschiedenen Facetten.

Inhalt


Mit ChatGPT und anderen generativen KI-Systemen, die im vergangenen Jahr vorgestellt wurden, wurde das, was gestern noch ferne Zukunftsmusik war, plötzlich zur Realität. Die Fähigkeiten dieser neuen KI-Systeme sind verblüffend und entwickeln sich mit großem Tempo. Es handelt sich um eine extrem disruptive Technik, die drängende Fragen aufwirft:  Wie begrenzen wir die Macht der Anbieter generativer KI-Systeme? Wie sichern wir die Qualität der Ergebnisse und wie verhindern wir deren Missbrauch zum Schaden anderer? Und wie schützen wir unsere Privatsphäre vor Systemen, die nichts vergessen und alles miteinander verknüpfen? Malte Kramme skizziert in seinem Vortrag mögliche Antworten des Rechts auf diese und weitere Fragen.   

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