Doktoratsstudium Rechtswissenschaften an der UFL
Allgemeine Informationen
Zum Doktoratsstudium zugelassen werden kann,
- wer einen erfolgreichen Abschluss eines juristischen universitären Grundstudiums im Umfang von mindestens vier Jahren oder 300 ECTS-Kreditpunkten nachweist. Solche Grundstudien sind juristische Diplom- oder Magisterstudien, eine Kombination aus juristischem Bachelor- und juristischem Masterstudium oder ein gleichwertiger anderer juristischer Studienabschluss einer anerkannten Universität.
- wer einen erfolgreichen Abschluss eines juristischen Grundstudiums einer anerkannten Hochschule im Umfang von mindestens vier Jahren oder 300 ECTS-Kreditpunkten nachweist. In solchen Fällen ist die besondere Eignung für das Doktoratsstudium durch berufliche Erfahrungen oder wissenschaftliche Publikationen nachzuweisen. Vor Aufnahme der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist von der Auswahlkommission ein persönliches Gespräch mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber durchzuführen.
Über die Zulassung von Studierenden mit einem gleichwertigen Hochschulabschluss in nicht-juristischen Fächern entscheidet das Rektorat im Einvernehmen mit der Auswahlkommission.
Ein Anspruch auf Zulassung zum Doktoratsstudium besteht nicht.
Dauer
Studienbeginn ist jeweils Ende September/Anfang Oktober. Die Dauer des Doktoratsstudiums «Dr. iur.» beträgt mindestens drei Jahre (6 Semester) und entspricht 180 ECTS-Kreditpunkten.
Unterrichtszeiten
Bis auf wenige Module, in denen auch donnerstags unterrichtet wird, finden die Lehrveranstaltungen einmal im Monat jeweils freitags und samstags (ganztägig) an der UFL statt. Wir legen grossen Wert auf eine regelmässige Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen. Für einen erfolgreichen Studienabschluss und die Zulassung zur Promotion ist der Besuch von mindestens 80 % der Lehrveranstaltungen vorgeschrieben.
Abschluss
Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Kreditpunkten und schliesst mit der Verleihung des akademischen Grades «Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)» ab. Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) ist eine staatlich anerkannte Hochschule.
Das Doktoratsstudium besteht aus der Durchführung und dem Verfassen einer eigenständigen Forschungsarbeit sowie curricularen Anteilen im Umfang von 25.5 ECTS-Kreditpunkten.
Modul | ECTS-KP |
Modul 0: Einführung und Orientierung | 0.5 |
Modul 1: Techniken und Formalien des rechtswissenschaftlichen Arbeitens | 3.5 |
Modul 2: Grundlagenfächer | 2.5 |
Modul 3: Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht | 2.0 |
Modul 4: Liechtensteinisches Recht | 2.5 |
Modul 5: Europarecht | 1.0 |
Modul 6: Wirtschafts- und Steuerrecht | 4.0 |
Modul 7: Doktorierendenkolloquium | 8.0 |
Modul 8: Wahlfächer | 1.5 |
Total Module (inkl. Leistungsnachweise) | 25.5 |
Mündliche Abschlussprüfung | 4.0 |
Dissertation | 150.5 |
Total ECTS-Punkte gesamtes Studium | 180.0 |
Leistungsnachweise
Am Ende jedes Semesters, im Rahmen der curricularen Anteile, findet ein verpflichtendes Doktorierendenkolloquium statt. Das Doktorierendenkolloquium dient zur Diskussion unter den Studierenden und mit den Dozierenden. In jedem Semester hat jede bzw. jeder Studierende ein Doktorierendenkolloquium zu besuchen. Dabei ist jeweils ein Seminarreferat zu halten und eine Seminarhausarbeit abzugeben. Diese werden benotet. Im ersten Doktorierendenkolloquium muss ein Exposé der geplanten Dissertation vorgestellt werden. Bei den darauffolgenden Kolloquien stehen inhaltliche Aspekte der Dissertation im Zentrum. Studierende sollen dabei jeweils ein einzelnes Kapitel, ausgewählte Problemstellungen oder eine thesenartige Zusammenstellung wichtiger Erkenntnisse der Dissertation präsentieren.
Die Studiengebühr für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften «Dr. iur.» an der UFL beträgt CHF 27‘750.– (CHF 1‘250.– Einschreibegebühr und CHF 26‘500.– für sechs Semester). Die Rechnungsstellung erfolgt semesterweise, die Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
Innerhalb der öffentlich gemachten Anmeldefrist ist eine vollständige schriftliche Anmeldung an der UFL einzureichen. Die Anmeldung beinhaltet
- das ausgefüllte Anmeldeformular,
- ein Motivationsschreiben,
- einen Lebenslauf mit Passfoto,
- die Nachweise der Studienabschlüsse,
- eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte.
Wird die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen für das Doktoratsstudium (bei Studiengangs- oder Universitätswechsel) angestrebt, ist ein allfälliger Anrechnungsantrag über die erbrachten Leistungen den Anmeldeunterlagen beizulegen. Dieser Antrag enthält eine detaillierte Beschreibung zu Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen.
Auswahlverfahren
Die Auswahlkommission kann Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch vor Ort einladen. Das Auswahlgespräch dient dazu, die Erwartungen und Zielstrebigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers hinsichtlich des Abschlusses des Doktoratsstudiengangs zu erfassen sowie eine gründliche Einschätzung von deren bzw. dessen Fähigkeit und Motivation zu ermöglichen.
Den Entscheid über die Auswahl treffen die Universitätsleitung und der Dekan aufgrund der Empfehlungen der Auswahlkommission.
Studienstart 2024
Nächster Studienstart: 10. Oktober 2024
Anmeldeschluss: 31. Mai 2024