Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft

Voraussetzungen und Zulassung

Zum Doktoratsstudium kann zugelassen werden, wer einen erfolgreichen Abschluss (Diplom, Master) einer anerkannten Universität oder Hochschule in einer der folgenden Studienrichtungen nachweist:

  • Human-, Zahn- oder Tiermedizin
  • Pharmazie
  • naturwissenschaftliches Diplom- bzw. Masterstudium
  • Diplom- bzw. Masterstudium mit gesundheitswissenschaftlichem Bezug

Insgesamt sind Studienleistungen im Umfang von mindestens fünf Jahren oder 300 ECTS-Kreditpunkten nachzuweisen.

In besonderen Fällen kann die Universitätsleitung vom Bewerber bzw. der Bewerberin einen Nachweis einfordern, dass er/sie an seiner Herkunftsuniversität bzw. an einer anderen anerkannten Universität des Heimatlandes zum Doktorat zugelassen würde.

Den Entscheid über die Zulassung treffen die Universitätsleitung und die Studiengangsleitung aufgrund der Empfehlungen der Auswahlkommission.

Ein Anspruch auf Zulassung zum Doktoratsstudium besteht nicht.

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