Neues Verwaltungsstrafverfahren in der Praxis

Mit 01.01.2026 tritt das Gesetz über das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren (Verwaltungsstrafgesetz, VStG; LGBl. 2025 Nr. 375) in Kraft. Es löst die bisher anzuwendenden Bestimmungen des LVG (Art. 139 bis 163) ab. Den Teilnehmenden werden die Neuerungen im erstinstanzlichen Verfahren und im Rechtsmittelverfahren praxisnah erläutert.

Das Seminar findet in Kooperation mit der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer statt.

 

Facts

DatumMittwoch, 3. Dezember 2025, 17–19 Uhr
OrtUFL, Spoerry Triesen, Dorfstrasse 24
KostenCHF 220.– |  15% Rabatt für Studierende | 20% Rabatt für Mitglieder der RAK

Kursleitung

Dr. Wilhelm Ungerank, LL.M.
Senatsvorsitzender 
Fürstliches Obergericht

Das mit 01.01.2026 in Kraft tretende VStG bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Es baut zwar auf dem öVStG auf, berücksichtigt aber in gewissen Bereichen auch Regelungen des Schweizer Rechts und übernimmt bewährte Bestimmungen des LVG. Insbesondere werden die Verfahrensrechte der beschuldigten Person klar geregelt.

Den Teilnehmern werden die massgeblichen Änderungen praxisnah erläutert.

  • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
  • Rechtsanwaltsanwärterinnen/Rechtsanwaltsanwärter

Teilnahmebescheinigung

Anmeldung

Ihre Ansprechperson

Kerstin Kaiser
Weiterbildungsmanagement 
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