Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der UFL

Voraussetzungen und Zulassung

Zum Doktoratsstudium zugelassen werden kann,

  • wer einen erfolgreichen Abschluss eines juristischen universitären Grundstudiums im Umfang von mindestens vier Jahren oder 300 ECTS-Kreditpunkten nachweist. Solche Grundstudien sind juristische Diplom- oder Magisterstudien, eine Kombination aus juristischem Bachelor- und juristischem Masterstudium oder ein gleichwertiger anderer juristischer Studienabschluss einer anerkannten Universität.
  • wer einen erfolgreichen Abschluss eines juristischen Grundstudiums einer anerkannten Hochschule im Umfang von mindestens vier Jahren oder 300 ECTS-Kreditpunkten nachweist. In solchen Fällen ist die besondere Eignung für das Doktoratsstudium durch berufliche Erfahrungen oder wissenschaftliche Publikationen nachzuweisen. Vor Aufnahme der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist von der Auswahlkommission ein persönliches Gespräch mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber durchzuführen.

Über die Zulassung von Studierenden mit einem gleichwertigen Hochschulabschluss in nicht-juristischen Fächern entscheidet das Rektorat im Einvernehmen mit der Auswahlkommission.

Ein Anspruch auf Zulassung zum Doktoratsstudium besteht nicht.

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