Mitgliedschaft
Die Aufnahme von ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliedern erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Beitrittsgesuchs, in welchem sich die betroffenen Personen zur Förderung des Vereinszweckes verpflichten.
Die ordentliche Mitgliedschaft kann erworben werden von:
- Absolventen der UFL Private Universität im Fürstentum Liechtenstein;
- Absolventen anderer Universitäten, die an der UFL Private Universität im Fürstentum Liechtenstein für mindestens ein Semester immatrikuliert gewesen sind.
Die ausserordentliche Mitgliedschaft kann erworben werden von:
- Gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern des Lehrkörpers der Universität;
- Personen und Institutionen, die einen besonderen Bezug zur Universität haben;
- Gönner und Förderer.
Die Aufnahme von ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliedern erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Beitrittsgesuchs.