Erasmus+

Erasmus+ ist das Mobilitätsprogramm der Europäischen Union. Es eröffnet Studierenden, Dozierenden und Mitarbeitenden vielfältige Möglichkeiten, internationale Erfahrungen und Kontakte zu sammeln und sich akademisch wie persönlich weiterzuentwickeln.

Erasmus+ erleichtert damit den Zugang zu internationaler Forschung, erweitert fachliche und sprachliche Kompetenzen und stärkt die interkulturelle Erfahrung.

Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben und beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

  • ECHE der UFL
  • European Policy Statement (EPS)  der UFL

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Studierendencharta geregelt.

 

Dozierende und Mitarbeitende

Das Erasmus+-Programm fördert die Mobilität von Lehrenden und Mitarbeitenden der UFL. Dazu gehören:

  • Mobilitäten im Ausland zu Lehrzwecken (Teaching Mobility): Lehraufenthalte von UFL-Professorinnen und -Professoren an europäischen Partnerhochschulen.
  • Mobilitäten im Ausland für die eigene Weiterbildung (Training Mobility): Fort- und Weiterbildungsaufenthalte für einschliesslich Job Shadowing, Workshops oder Staff Weeks an Hochschulen und Unternehmen in Europa.

Voraussetzung ist eine Kooperationsvereinbarung (Interinstitutional Agreement) zwischen der UFL und der aufnehmenden Hochschule. Aufenthalte können in der Regel zwischen 2 und 14 Tagen dauern, optional ergänzt durch virtuelle Phasen oder im Rahmen von Blended Intensive Programmes (BIP).

Die Förderung umfasst Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten gemäss den Erasmus+-Pauschalen.

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Studierende und Doktorierende

Studierende und Doktorierende haben die Möglichkeit für folgende Aktivitäten:

  • Studienaufenthalte und Praktika im Ausland
  • Kurzzeitmobilitäten sowie Auslandaufenthalte, wobei eine Kombination mit virtuellen Aktivitäten möglich ist.
  • Post.docs im Ausland

Die Förderung umfasst Zuschüsse für Lebenshaltungskosten sowie Reisekosten. Zudem wird die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- oder Forschungsleistungen durch ein Learning Agreement und das Transcript of Records sichergestellt.

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Kooperationspartnerschaften

Unter Leitaktion 2 können Projekte in Kooperationen zwischen mind. drei Institutionen aus verschiedenen Programmländern eingereicht werden. Das aktuelle Programm Erasmus+ 2021-2027 definiert dabei die folgenden übergeordneten Ziele:

  • Inklusion und Diversität
  • Green Erasmus+
  • Digitale Transformation
  • Teilnahme am demokratischen Leben

Weitere Informationen zu den laufenden Calls sowie zahlreche Vorlagen und hilfreiche Tools finden sich auf der Webseite der zuständigen Agentur für Internationale Angelegenheiten (AIBA).

Ihre Ansprechpersonen bei Fragen

Dr. scient. med. Daniela Purin
Leiterin Stabsstelle für Qualitätssicherung in der Forschung und Forschungsförderung 
Eva-Maria Schädler
Leiterin Studium & Weiterbildung 

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